Die Katharina Stumpf Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wurde am 19. September 1994 errichtet und arbeitet ohne finanzielle staatliche Zuwendungen. Die Stifterin war die Frankfurter Geschäftsfrau Katharina Stumpf. Die Katharina Stumpf Stiftung wird vertreten durch ihren ehrenamtlichen, vierköpfigen Vorstand. Durch die Stiftung wurden beispielsweise der Kreisverband Frankfurt der Arbeiterwohlfahrt, generationsübergreifende Wohlprojekte oder das Bürgerinstitut Frankfurt gefördert.
Die Katharina Stumpf Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wurde am 19. September 1994 errichtet und arbeitet ohne finanzielle staatliche Zuwendungen. Die Stifterin war die Frankfurter Geschäftsfrau Katharina Stumpf. Die Katharina Stumpf Stiftung wird vertreten durch ihren ehrenamtlichen, vierköpfigen Vorstand. Der Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist die Unterstützung von Personen, die wegen ihres Alters und/oder einer Erkrankung auf Hilfe angewiesen sind. Die Stiftung verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO)“. Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet der Vorstand. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen, die ausdrücklich als solche benannt sind, erhöht werden. Der Sitz der Geschäftsstelle ist die Stadt Frankfurt am Main, in deren Goldenes Buch sie 2001 eingetragen wurde. Durch die Stiftung wurden beispielsweise der Kreisverband Frankfurt der Arbeiterwohlfahrt, generationsübergreifende Wohlprojekte oder das Bürgerinstitut Frankfurt gefördert.