__INDEX__ Das Blind-Bidding-Verfahren („blindes Bieten“) bezeichnet eine Form der alternativen Streitbeilegung Alternative Dispute Resolution (ADR) und stellt einen Unterfall des Online-Konfliktlösungsverfahrens (ODR) dar.
__INDEX__ Das Blind-Bidding-Verfahren („blindes Bieten“) bezeichnet eine Form der alternativen Streitbeilegung Alternative Dispute Resolution (ADR) und stellt einen Unterfall des Online-Konfliktlösungsverfahrens (ODR) dar. Beim Blind-Bidding-Verfahren handelt es sich um ein automatisiertes Verhandlungsverfahren über Zahlungsstreitigkeiten. Die Konfliktparteien führen Vergleichsverhandlungen, wobei die jeweiligen Verhandlungen nicht zwischen den Parteien ablaufen, sondern über ein neutrales und automatisiertes System erfolgen. Die Konfliktparteien geben Vergleichsgebote in das System ein, ohne dass sie Kenntnis darüber haben, welchen Vergleichsbetrag die jeweils andere Konfliktpartei bietet (daher „blindes Bieten“). Das System berechnet anschließend, ob die Vergleichsgebote sich decken bzw. eine festgelegte Spanne erreichen. Sofern dies der Fall ist, stellt die Vergleichssumme eine verbindliche Einigung zwischen den Konfliktparteien dar. Decken sich die Vergleichsbeträge nicht, geht das Verfahren in eine zweite von regelmäßig drei Runden über.