Der „Schutz der Schweizer Bevölkerung vor Katastrophen und Notlagen“ in der Schweiz wird im Wesentlichen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und die nachgeordnete Zivilschutzorganisation geleistet. Die Zivilschutzorganisation ist dabei als Einsatzmittel der zweiten Staffel (nach Feuerwehr, Polizei und Gesundheitswesen/Rettungsdienst) vorgesehen. Zur Notbevorratung siehe: [[Wikipedia:de:|PflichtlagerW]].
Der „Schutz der Schweizer Bevölkerung vor Katastrophen und Notlagen“ in der Schweiz wird im Wesentlichen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und die nachgeordnete Zivilschutzorganisation geleistet. Die Zivilschutzorganisation ist dabei als Einsatzmittel der zweiten Staffel (nach Feuerwehr, Polizei und Gesundheitswesen/Rettungsdienst) vorgesehen. Zur Notbevorratung siehe: [[Wikipedia:de:|PflichtlagerW]].