thumb|Wappen der Freiheit Buer miniatur|Grenzen um 1800 Am 18. April 1448 wurde das Dorf Buer zur Freiheit Buer ernannt. „Freiheit“ ist eine westfälische Form der Minderstadt, deren Rechte denen einer Stadt sehr nahe kamen. Zum Dorf Buer, das zu dieser Zeit aus etwa 50 Häuser bestand, gehörten Siedlungen und Bauernschaften. Bevor das Dorf Buer zur Freiheit ernannt wurde, gehörte es zum Vest Recklinghausen und stand unter dessen Schutz und Gerichtsbarkeit. Mit dem Status der „Freiheit“ erlangte das Dorf Buer besondere Rechte:
thumb|Wappen der Freiheit Buer miniatur|Grenzen um 1800 Am 18. April 1448 wurde das Dorf Buer zur Freiheit Buer ernannt. „Freiheit“ ist eine westfälische Form der Minderstadt, deren Rechte denen einer Stadt sehr nahe kamen. Zum Dorf Buer, das zu dieser Zeit aus etwa 50 Häuser bestand, gehörten Siedlungen und Bauernschaften. Bevor das Dorf Buer zur Freiheit ernannt wurde, gehörte es zum Vest Recklinghausen und stand unter dessen Schutz und Gerichtsbarkeit. Mit dem Status der „Freiheit“ erlangte das Dorf Buer besondere Rechte:
* Den Bau einer Stadtbefestigung (ein Wall existierte bis zum Jahre 1770)
* Die Bewachung der Stadttore
* Kassieren von Wegezöllen an den Eingangstoren
* Durchführung von Markttagen
* Eine eigenständige Gerichtsbarkeit: Unter der Buerschen Linde wurden lange Zeit Gerichte und Ratssitzungen abgehalten.
* Die Ernennung von Bürgermeistern (2 Stadtbewohner) und eines Rates (etwa 9 Leute).
* Die Führung eines eigenständigen Amtswappen: Darauf zu finden war eine bewurzelten Linde (Buersche Linde) in grün und braun, auf der mittig die Abbildung des kurkölnischen Kreuzes in schwarz zu finden ist.
* Gewährung von Asyl Weiterhin wird das Dorf Buer aus dem Lehnsverhältnis zum Kloster Werden entlassen. Dies wird mit der Urkunde vom Landesherren Dietrich v. Mörs bezeugt.