Eine Konkursverschleppung, jetzt Insolvenzverschleppung genannt, liegt vor, wenn trotz der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Gericht gestellt worden ist. In der Bundesrepublik Deutschland gilt dieses als Straftat. Das betrifft grundsätzlich Kapitalgesellschaften, da die Insolvenzverschleppung im GmbH Gesetz geregelt ist. Kategorie:Wirtschaft Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen
Eine Konkursverschleppung, jetzt Insolvenzverschleppung genannt, liegt vor, wenn trotz der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Unternehmens kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Gericht gestellt worden ist. In der Bundesrepublik Deutschland gilt dieses als Straftat. Das betrifft grundsätzlich Kapitalgesellschaften, da die Insolvenzverschleppung im GmbH Gesetz geregelt ist. Kategorie:Wirtschaft Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen