Nach Art. 69 Abs. 1 GG ernennt der Bundeskanzler einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter. Nach § 8 der Geschäftsordnung der Bundesregierung wird der Bundeskanzler, wenn er allgemein an der Wahrnehmung der Geschäfte verhindert ist, durch seinen Stellvertreter vertreten. Im Übrigen kann der Bundeskanzler den Umfang seiner Vertretung näher bestimmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Bundesminister Frank Walter Steinmeier zu ihrem Stellvertreter ernannt Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Bundeskanzler Kategorie:Bundeskanzler
Nach Art. 69 Abs. 1 GG ernennt der Bundeskanzler einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter. Nach § 8 der Geschäftsordnung der Bundesregierung wird der Bundeskanzler, wenn er allgemein an der Wahrnehmung der Geschäfte verhindert ist, durch seinen Stellvertreter vertreten. Im Übrigen kann der Bundeskanzler den Umfang seiner Vertretung näher bestimmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Bundesminister Frank Walter Steinmeier zu ihrem Stellvertreter ernannt Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Bundeskanzler Kategorie:Bundeskanzler