Beim EGKS-Vertrag galt durchaus das Prinzip der gegenseitigen Haftung und Solidarität. Im Falle einer Versorgungskrise hätten die Kohleländer ihre nationale Produktion mit den kohlearmen Nachbarn teilen müssen. Insoweit atmete der EGKS somit mehr Gemeinschaftsgeist im Bereich der Energie als der derzeitige Verfassungsvertrag.
[...] beim EGKS-Vertrag galt durchaus das Prinzip der gegenseitigen Haftung und Solidarität. Im Falle einer Versorgungskrise hätten die Kohleländer ihre nationale Produktion mit den kohlearmen Nachbarn teilen müssen. [...] Immerhin atmete der EGKS Vertrag mehr Gemeinschaftsgeist im Bereich der Energie als der derzeitige Verfassungsentwurf.