abstract
| - Der Begriff starrer Gang (auch „starre Nabe“ oder „Starrlauf“ genannt) bezeichnet einen Antrieb ohne Freilauf. Die Verbindung zwischen Kurbel und der Hinterradnabe muß fest sein, so daß bei starrer Nabe auf Schaltwerk und Umwerfer verzichtet werden muß. Eine Nabenschaltung ist hingegen auch mit Starrgang möglich. Das Eingangrad und der Starrgang sind die ursprüngliche Form der Sicherheitsrades – dem heute üblichen Typ des Fahrrades. Heute werden sie noch im Bahnradsport und zu Trainingszwecken im Radsport allgemein eingesetzt. Auch das Kunstfahr- und Radballrad haben diesen Antriebstyp. Der starre Gang hilft beim Üben mit einer hohen Trittfrequenz und des „runden Tritts“. Durch die Mode bei Fahrradkurieren sind Starrgangräder wieder vermehrt in Gebrauch. In den 1950er Jahren existierten Hinterradnaben, die auf der Bahn und der Straße benutzt werden konnten. Sie hatten auf einer Seite einen starren Gang und auf der anderen Seite einen 3-fach Zahnkranz. Auch die später bis in die 1980er Jahre verwendeten Hinterradnaben konnten ohne große Mühe umgerüstet werden, weil der Freilauf mitsamt den Ritzeln auf die Nabe aufgeschraubt wurde, der Mehrfachkranz also nur abgeschraubt und ein einfaches Bahnritzel aufgeschraubt werden musste. Seit den 1990er Jahren ist aber der in die Nabe integrierte Freilauf Standard, so dass der Gebrauch des starren Gangs auf der Straße nur noch unter Verwendung von Bahn-Naben möglich ist und somit ein extra angefertigtes Hinterrades bedarf. Rechtlich gesehen ist der starre Gang im öffentlichen Straßenverkehr nur dann problematisch, wenn dafür auf Bremsen verzichtet wird. Ob der starre Antrieb im rechtlichen Sinne als Bremse gilt, ist umstritten. Es ist zumindest möglich, durch sog. Abkontern zu bremsen, doch gerade für Sportler ist es wegen der damit verbundenen exzentrischen Muskelkontraktionen sehr gefährlich und sollte vermieden werden. Eine Vorderradbremse ist für alle Fahrräder, die nicht auf der Bahn bewegt werden, sehr zu empfehlen und rechtlich vorgeschrieben. Die deutsche StVZO verlangt zwei voneinander unabhängige Bremsen.
|