__INDEX__ Individualsphäre ist das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, d. h. die Beziehung zu seiner Umwelt. Ob ein staatlicher Eingriff gerechtfertigt ist, entscheidet sich nach einer normalen Angemessenheitsprüfung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Damit stellt diese Sphäre (Sphärentheorie) in Deutschland die schwächste Anforderung an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines staatlichen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 2 Abs.1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 S.1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).
__INDEX__ Individualsphäre ist das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, d. h. die Beziehung zu seiner Umwelt. Ob ein staatlicher Eingriff gerechtfertigt ist, entscheidet sich nach einer normalen Angemessenheitsprüfung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Damit stellt diese Sphäre (Sphärentheorie) in Deutschland die schwächste Anforderung an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines staatlichen Eingriffs in das Grundrecht aus Art. 2 Abs.1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 S.1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).