Die Betreuung Volljähriger ist eine zukunftweisende Rechts- und Gesellschaftsform, die seit 1992 die Entmündigung Volljähriger abgelöst hat, weil der Begriff Betreuung sympathischer klingt als Entmündigung und in Hinsicht auf die menschenverachtenden Aktivitäten während des Dritten Reichs - durch die hunderttausende entmündigte Menschen im Rahmen des Euthanasie-Programms ihr Leben verloren und „geistesschwache“ Personen oder Menschen mit Erbkrankheiten entmündigt wurden (siehe z.B. Ehegesundheitsgesetz von 1935) - nicht so vorbelastet daherkommt, auch wenn es für die betreute Person de facto vergleichbare Konsequenzen hat.
Die Betreuung Volljähriger ist eine zukunftweisende Rechts- und Gesellschaftsform, die seit 1992 die Entmündigung Volljähriger abgelöst hat, weil der Begriff Betreuung sympathischer klingt als Entmündigung und in Hinsicht auf die menschenverachtenden Aktivitäten während des Dritten Reichs - durch die hunderttausende entmündigte Menschen im Rahmen des Euthanasie-Programms ihr Leben verloren und „geistesschwache“ Personen oder Menschen mit Erbkrankheiten entmündigt wurden (siehe z.B. Ehegesundheitsgesetz von 1935) - nicht so vorbelastet daherkommt, auch wenn es für die betreute Person de facto vergleichbare Konsequenzen hat.