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  • Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen
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  • Die CGZP - Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen hat sich im Herbst 2002 gegründet. Die CGZP steht im Verdacht mit niedrigeren Tarifen die Tarifautonomie anderer Gewerkschaften zu untergraben. Nicht zuletzt ist das Ansehen der Gewerkschaft durch unklare Zielsetzung und unlogische Gewerkschaftsarbeit schwer beschädigt. Unlogisch daher, da sie einen bestehenden Tarifvertrag "unterbot", was der klassischen Auffassung der Gewerkschaftsarbeit widerspricht.
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  • Die CGZP - Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen hat sich im Herbst 2002 gegründet. Die CGZP steht im Verdacht mit niedrigeren Tarifen die Tarifautonomie anderer Gewerkschaften zu untergraben. Nicht zuletzt ist das Ansehen der Gewerkschaft durch unklare Zielsetzung und unlogische Gewerkschaftsarbeit schwer beschädigt. Unlogisch daher, da sie einen bestehenden Tarifvertrag "unterbot", was der klassischen Auffassung der Gewerkschaftsarbeit widerspricht. Der CGZP gehören zum heutigen Zeitpunkt vier Mitgliedsgewerkschaften an. Dies sind im Einzelnen: * Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) * Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband (DHV) * Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) * Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT) Die Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) wird in der ganz überwiegenden Literatur bezweifelt. Die Zweifel an der Tariffähigkeit der CGZP ergeben sich unter dem Gesichtspunkt, dass bislang für Tarifverträge der CGZP Bedingungen bekannt geworden sind, die stets vom gesetzlichen Niveau nach unten abweichen, insbesondere, soweit es die gesetzliche Forderung des equal pay in § 9 Nr 2 AÜG betrifft. Dies spricht eher gegen die Durchsetzungskraft und Leistungsfähigkeit der hinter ihr stehenden Gewerkschaften. Die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft erweist sich aber vor allen Dingen dadurch, dass sie in der Lage ist, Arbeitsbedingungen zu Gunsten der von ihr vertretenen Mitglieder durchzusetzen. Zweifel an der Tariffähigkeit ergeben sich auch unter dem Gesichtspunkt, dass bislang nicht bekannt ist, über wie viele Mitglieder die CGZP bzw. die in ihr vereinigten Gewerkschaften verfügen. Zweifel an der Mächtigkeit ergeben sich unter dem Gesichtspunkt, dass die Arbeitgeber für diese Gewerkschaften Mitgliederwerbung betreiben. Die Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation i.S.d. § 2 Abs. 3 TVG ist davon abhängig, dass alle ihre Mitglieder ihrerseits tariffähig sind. Unter diesem Gesichtspunkt ergeben sich Zweifel an der Tariffähigkeit und der Tarifzuständigkeit der CGZP. (Arbeitsgericht Limburg, Beschluss vom 19. November 2008, Az: 1 Ca 541/08) Im Jahre 2003 hat die CGZP mit drei Arbeitgeberverbänden bundesweit geltende Flächentarifverträge abgeschlossen. Ihre einzigen Tarifpartner sind die Bundesvereinigung deutscher Dienstleistungsunternehmen (BVD), die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen (INZ) und die Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit (MVZ). Die beiden zuletzt genannten Vereinigungen haben sich zwischenzeitlich zum Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) zusammengeschlossen. Darüber hinaus hat die CGZP zahlreiche Haustarifvertrag|Haustarifverträge abgeschlossen, deren Rechtmäßigkeit noch geklärt wird.
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