Vor dem Hintergrund der Staatstheorien versteht man unter Gewaltenteilung die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Träger. Ziel der Gewaltenteilung ist es Machtmissbrauch durch politische Herrschaft zu vermeiden. Darum wird unter gesetzgebender (legislative), ausführender (exekutive) und rechtssprechender (judikativer) Gewalt unterschieden. Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde von John Locke (1632-1704) und Charles de Montesquieu (1689–1755) entwickelt. Gesetzlich verankert wurde das Gesetz erstmals in der Verfassung der USA von 1787/88. In Deutschland ist die Gewaltenteilung in Art. 20 Abs. 2 GG festgelegt.
Vor dem Hintergrund der Staatstheorien versteht man unter Gewaltenteilung die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Träger. Ziel der Gewaltenteilung ist es Machtmissbrauch durch politische Herrschaft zu vermeiden. Darum wird unter gesetzgebender (legislative), ausführender (exekutive) und rechtssprechender (judikativer) Gewalt unterschieden. Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde von John Locke (1632-1704) und Charles de Montesquieu (1689–1755) entwickelt. Gesetzlich verankert wurde das Gesetz erstmals in der Verfassung der USA von 1787/88. In Deutschland ist die Gewaltenteilung in Art. 20 Abs. 2 GG festgelegt.