In Österreich ist Geschlechtsverkehr nicht strafbar, wenn beide Partner 14 Jahre oder älter sind und wenn beide Seiten einwilligen. In Deutschland sind sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren auch bei gegenseitigem Einverständnis untersagt.
In Österreich ist Geschlechtsverkehr nicht strafbar, wenn beide Partner 14 Jahre oder älter sind und wenn beide Seiten einwilligen. In Deutschland sind sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren auch bei gegenseitigem Einverständnis untersagt.