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| - Gastarbeiter sind ausländische Hartz-IV-Empfänger, die kommen um zu bleiben.
- Es gilt landläufig als eine Selbstverständlichkeit, dass ein Gast, falls nötig, zu kleinen Arbeiten im Haushalt herangezogen werden kann. Befindet sich ein Gast in diesem Gastarbeiter-Status, ist er in der Unfallversicherung des Gastgebers mitversichert. Diese Unfallversicherung gilt auch, wenn sich der Gast z.B. auf dem Weg zum Supermarkt durch Stolpern eine Fußverletzung zuzieht, wenn es sich bei diesem Gang um eine Tätigkeit als Gastarbeiter handelt. Holt der Gast lediglich ein paar Zigaretten für den eigenen Gebrauch, so muss er für die Kosten einer eventuell nötig werdenden Heilbehandlung selbst übernehmen.
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| - Es gilt landläufig als eine Selbstverständlichkeit, dass ein Gast, falls nötig, zu kleinen Arbeiten im Haushalt herangezogen werden kann. Befindet sich ein Gast in diesem Gastarbeiter-Status, ist er in der Unfallversicherung des Gastgebers mitversichert. Diese Unfallversicherung gilt auch, wenn sich der Gast z.B. auf dem Weg zum Supermarkt durch Stolpern eine Fußverletzung zuzieht, wenn es sich bei diesem Gang um eine Tätigkeit als Gastarbeiter handelt. Holt der Gast lediglich ein paar Zigaretten für den eigenen Gebrauch, so muss er für die Kosten einer eventuell nötig werdenden Heilbehandlung selbst übernehmen. Der Lachfisch empfiehlt: Wenn Du als Gast Besorgungen in eigenem Interesse erledigen möchtest, bitte deinen Gastgeber, Dir aufzutragen, etwas für ihn mitzubringen. Eine besondere Stellung unter den Gastarbeitern nehmen die Sklaven ein, die besonders gern von christlichen Gastgebern mit Arbeiten vertraut werden. siehe auch: Hartz XLII
- Gastarbeiter sind ausländische Hartz-IV-Empfänger, die kommen um zu bleiben.
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