c) Erforderlichkeit
Ferner muss das gewählte Mittel auch erforderlich sein, den konkreten Zweck zu erreichen. Erforderlich ist ein Mittel dann, wenn es von mehreren gleich geeigneten Mitteln den Betroffenen und die Allgemeinheit am wenigsten belastet. Man spricht insofern auch von einem „Interventionsminimum“, das die öffentliche Hand als Maßstab [berücksichtigen soll]