Die Vorraussetzung für eine Scheidung ist laut Gesetz das Scheitern der Ehe. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die beiden Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Das Trennungsjahr ist also der Beweis für das Scheitern der Ehe. Nur in bestimmten Härtefällen- z.B. bei häuslicher Gewalt- muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden. Mehr zu den Voraussetzungen für eine Scheidung findest Du hier. Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen
Die Vorraussetzung für eine Scheidung ist laut Gesetz das Scheitern der Ehe. Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die beiden Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Das Trennungsjahr ist also der Beweis für das Scheitern der Ehe. Nur in bestimmten Härtefällen- z.B. bei häuslicher Gewalt- muss das Trennungsjahr nicht eingehalten werden. Wenn einer von Beiden nach Ablauf des Trennungsjahres nicht mit der Scheidung einverstanden ist, wird es kompliziert: Der andere Part muss dann das Scheitern der Ehe auf andere Art beweisen. Spätestens nach drei jahren Trennungszeit kann die Scheidung auf jeden Fall vollzogen werden. Mehr zu den Voraussetzungen für eine Scheidung findest Du hier. Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Recht Kategorie:Beantwortete Fragen