Warum kann ein Ehegatte bei einer Zugewinngemeinschaft nur mit Zustimmung des anderen über sein ganzes Vermögen oder ihm gehörende Gegenstände des Haushalts verfügen
Das sagt denke ich schon die Frage: In einer Zugewinngemeinschaft hat man als Ehepartner kein alleiniges Eigentum, es gehört dem Anderen ebenfalls zur Hälfte, deswegen "darf" er auch mitbestimmen. Wenn einer Der Partner dann auch noch den Haushalt führt und kein eigenes Einkommen besitzt ist der verdienende Ehepartner verpflichtet ausserhalb der Lebenshaltungskosten auch noch 5- 7% seines Nettoeinkommens an seinen Partner zur persöhnlichen Verwendung zu zahlen. Über dieses geld muss keine Rechenschaft abgelegt werden.
Das sagt denke ich schon die Frage: In einer Zugewinngemeinschaft hat man als Ehepartner kein alleiniges Eigentum, es gehört dem Anderen ebenfalls zur Hälfte, deswegen "darf" er auch mitbestimmen. Wenn einer Der Partner dann auch noch den Haushalt führt und kein eigenes Einkommen besitzt ist der verdienende Ehepartner verpflichtet ausserhalb der Lebenshaltungskosten auch noch 5- 7% seines Nettoeinkommens an seinen Partner zur persöhnlichen Verwendung zu zahlen. Über dieses geld muss keine Rechenschaft abgelegt werden.