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  • Ost-Berlin
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  • Ost-Berlin ist eine Bezeichnung für den Teil Groß-Berlins, der nach der Besetzung der Stadt durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs 1945 den sowjetischen Sektor bildete. Nachdem die Rote Armee der Sowjetunion nach der Schlacht um Berlin das gesamte Gebiet Berlins eroberte, zog sie sich aufgrund der getroffenen Alliierten-Beschlüsse der Konferenz von Jalta vom 2. bis 11. Februar 1945 im Sommer 1945 aus den sich daraus konstituierten Westsektoren zurück.
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  • Ost-Berlin ist eine Bezeichnung für den Teil Groß-Berlins, der nach der Besetzung der Stadt durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs 1945 den sowjetischen Sektor bildete. Nachdem die Rote Armee der Sowjetunion nach der Schlacht um Berlin das gesamte Gebiet Berlins eroberte, zog sie sich aufgrund der getroffenen Alliierten-Beschlüsse der Konferenz von Jalta vom 2. bis 11. Februar 1945 im Sommer 1945 aus den sich daraus konstituierten Westsektoren zurück. Der Begriff „Ost-Berlin“ diente in westlichen Medien auch zur Abgrenzung des größten einheitlichen Berliner Stadtgebiets gegenüber den amerikanischen, französischen und britischen Sektoren, die gemeinsam als West-Berlin bezeichnet wurden. Ost-Berlin war das Verwaltungszentrum der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und später nach Auffassung der DDR und de facto Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. Der Begriff „Ost-Berlin“ wurde weder im amtlichen Sprachgebrauch der alten Bundesrepublik noch in dem der DDR verwendet. Die offizielle Eigenbezeichnung wurde im Laufe der Jahre von „Groß-Berlin“ über „Demokratisches Berlin“ zu „Berlin, Hauptstadt der DDR“ bzw. „Berlin“ geändert. Im amtlichen Sprachgebrauch in der DDR setzte es sich bis in die 1970er Jahre immer stärker durch, nur dem Westteil der Stadt eine separate Bezeichnung („Westberlin“) zu geben, den Ostteil jedoch kurz als Berlin zu bezeichnen (siehe Kapitel „Begriffsproblematik“). Im amtlichen Sprachgebrauch des wiedervereinten Deutschland wird Ost-Berlin nunmehr zusammen mit West-Staaken als der „beigetretene Teil“ des Landes Berlin bezeichnet. Völkerrechtlich war der sowjetische Sektor Berlins Teil der Viersektorenstadt unter Hoheit der vier Mächte Vereinigte Staaten, Sowjetunion, Vereinigtes Königreich und Frankreich; damit gehörte der östliche Teil Berlins nach westlicher Auffassung nie zur SBZ oder zur DDR. Die unterschiedlichen Auffassungen zum Status von Ost-Berlin waren Gegenstand der Berlin-Frage, sie hatten aber spätestens ab den 1970er Jahren in der Praxis nur noch geringe Bedeutung.
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