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| - Bei den in dieser Liste aufgeführten Organisationen handelt es sich um Organisationen, die das Ziel haben, sich in irgendeiner Form für die berufspolitischen Belange ihrer Mitglieder einzusetzen. Nicht alle Organisationen sind Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Sinn oder erheben den Anspruch, dies zu sein, oder es ist umstritten, ob sie die Eigenschaft als Gewerkschaft haben. Um rechtlich als Gewerkschaft zu gelten, muss eine Organisation
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| - Bei den in dieser Liste aufgeführten Organisationen handelt es sich um Organisationen, die das Ziel haben, sich in irgendeiner Form für die berufspolitischen Belange ihrer Mitglieder einzusetzen. Nicht alle Organisationen sind Gewerkschaften im arbeitsrechtlichen Sinn oder erheben den Anspruch, dies zu sein, oder es ist umstritten, ob sie die Eigenschaft als Gewerkschaft haben. Um rechtlich als Gewerkschaft zu gelten, muss eine Organisation
* sich die Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer als satzungsgemäße Aufgabe gesetzt haben,
* willens sein, Tarifverträge abzuschließen,
* frei gebildet, gegnerfrei und unabhängig sein,
* auf überbetrieblicher Grundlage organisiert sein,
* das geltende Tarifrecht als verbindlich anerkennen und
* ihre Aufgabe als Tarifpartnerin sinnvoll erfüllen können, indem sie
* Durchsetzungskraft gegenüber dem sozialen Gegenspieler hat und
* über eine gewisse Leistungsfähigkeit der Organisation verfügt.
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