Der Einzelhof, Einzellage oder Einzelhaus - in Bayern und Österreich auch Einöde bzw. Einschicht - nennt man ein bis maximal zwei alleinstehende Gebäude als Wohnplatz beziehungsweise Hofstelle.
Der Einzelhof, Einzellage oder Einzelhaus - in Bayern und Österreich auch Einöde bzw. Einschicht - nennt man ein bis maximal zwei alleinstehende Gebäude als Wohnplatz beziehungsweise Hofstelle.