Attributes | Values |
---|
rdfs:label
| |
rdfs:comment
| - __INDEX__ Das Versorgungsrecht umfasst die rechtlichen Grundlagen für den Anspruch einer Person auf Versorgung, beispielsweise als Beamtenpension, Kindesunterhalt, Berufsunfähigkeitsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente (Witwenrente und Waisenrente). Eine Versorgungszusage ist das Versprechen eines Arbeitgebers, anlässlich eines geschlossenen Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren (Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung).
|
dcterms:subject
| |
dbkwik:de.encyclop...iPageUsesTemplate
| |
abstract
| - __INDEX__ Das Versorgungsrecht umfasst die rechtlichen Grundlagen für den Anspruch einer Person auf Versorgung, beispielsweise als Beamtenpension, Kindesunterhalt, Berufsunfähigkeitsrente, Altersrente, Hinterbliebenenrente (Witwenrente und Waisenrente). Eine Versorgungszusage ist das Versprechen eines Arbeitgebers, anlässlich eines geschlossenen Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren (Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung). Der Versorgungsausgleich ist in deutschem Familienrecht der bei der Ehescheidung erfolgende Ausgleich der während der Ehe von den Eheleuten erworbenen Versorgungsanwartschaften (auch Rentenanwartschaften genannt).
|