Nicht genehmigtes Graffitisprühen im öffentlichen Raum zählt als Sachbeschädigung. Beschmierst du geschützte Denkmäler, Kirchen oder Friedhöfe, kommts noch dicker.
Nicht genehmigtes Graffitisprühen im öffentlichen Raum zählt als Sachbeschädigung. Beschmierst du geschützte Denkmäler, Kirchen oder Friedhöfe, kommts noch dicker.