Als Unverletzlichkeitsrechte bezeichnet man die folgenden Grundrechte, die sich im allgemeinen nur gegenüber der Staatsgewalt auswirken: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) Eigentum und Erbrecht (Art. 14 GG) [Quelle: ]
Als Unverletzlichkeitsrechte bezeichnet man die folgenden Grundrechte, die sich im allgemeinen nur gegenüber der Staatsgewalt auswirken: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) Eigentum und Erbrecht (Art. 14 GG) [Quelle: ]