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| - Die Absichtserklärungen, die in den Parlamentsmaterialien evtl. abgegeben werden, können selbst widersprüchlich, unklar oder rechtlich irrelevant sein. Zudem wird in Parlamentsdebatten selten in juristisch verwertbarer Weise über Ziel und Zweck von Normen debattiert. Die allermeisten Gesetze werden vom Gesetzgeber nach Vorlagen aus den Ministerien ohne Debatte abgestimmt. Viele "Gesetzesbegründungen" sind in Wahrheit Begründungen des Gesetzesentwurfs, der in der Regel aus den zuständigen Fachministerien stammt. Ob die Erklärungen von Ministerialbeamten, die qua Verfassung Teil der Exekutive sind, bindenden Charakter für die Rechtsprechung haben können, ist äußerst fraglich.
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| - Die Absichtserklärungen, welche in den Parlamentsdebatte evtl. abgegeben werden, können selbst wirdersprüchlich, unklar oder rechtlich irrelevant sein. Zudem wird in Parlamentsdebatten selten in juristisch verwertbarer Weise über den [sic!] Ziel und Zweck von Gesetzen/Normen debattiert; die allermeisten Gesetze werden vom Gesetzgeber, dem Parlament, nach Vorlagen aus den Ministerien ohne Debatte abgestimmt; und ob die Kommentare/Erklärungen von Ministerialbeamten, die qua Verfassung Teil der Exekutive, und eben nicht Teil der Legislative sind, bindenden Charakter für die Rechtsprechung haben können, ist äußerst fraglich.
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| Quelle
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