Die Verkehrsopferhilfe (VOH) ist ein eingetragener Verein der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der 1955 zunächst als Fahrerfluchtfonds gegründete Verein gewährt Verkehrsopfern Entschädigungsleistungen für Personenschäden wenn der Schädiger z. B. wegen Fahrerflucht nicht auszumachen ist. Seit 1963 besteht die Verkehrsopferhilfe e. V. mit Sitz in Hamburg. Die Verkehrsopferhilfe definiert sich als Einrichtung, die verbliebene wirtschaftliche Lücke in der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung schließt. Daraus resultieren Einschränkungen in der Leistungspflicht. Außerdem haftet der Verein nur subsidiär.
Die Verkehrsopferhilfe (VOH) ist ein eingetragener Verein der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Der 1955 zunächst als Fahrerfluchtfonds gegründete Verein gewährt Verkehrsopfern Entschädigungsleistungen für Personenschäden wenn der Schädiger z. B. wegen Fahrerflucht nicht auszumachen ist. Seit 1963 besteht die Verkehrsopferhilfe e. V. mit Sitz in Hamburg. Die Verkehrsopferhilfe definiert sich als Einrichtung, die verbliebene wirtschaftliche Lücke in der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung schließt. Daraus resultieren Einschränkungen in der Leistungspflicht. Außerdem haftet der Verein nur subsidiär.