In Deutschland ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft. Gütertrennung kann aber zwischen den Ehepartnern vereinbart werden. Wichtig ist, dass dafür die Formvorschrift des Notariatsaktes eingehalten wird. Mit Errichtung des Notariatsaktes tritt dann Gütertrennung ein. Gegenüber Dritten wirkt die Gütertrennung nur, wenn sie ins Güterrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. In Österreich ist Gütertrennung der gesetzliche Güterstand und muss nicht gesondert vereinbart werden.
In Deutschland ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft. Gütertrennung kann aber zwischen den Ehepartnern vereinbart werden. Wichtig ist, dass dafür die Formvorschrift des Notariatsaktes eingehalten wird. Mit Errichtung des Notariatsaktes tritt dann Gütertrennung ein. Gegenüber Dritten wirkt die Gütertrennung nur, wenn sie ins Güterrechtsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. In Österreich ist Gütertrennung der gesetzliche Güterstand und muss nicht gesondert vereinbart werden.