abstract
| - __INDEX__ Titelgläubigkeit bezeichnet den naiven Glauben an die Kompetenz und Verlässlichkeit der Aussagen, Beschlüsse oder z.B. Diagnosen einer titeltragenden Person, z.B. eines Arztes, Psychologen oder Richters (vgl. "Halbgott in Weiß bzw. Schwarz"). Dabei wird die Relevanz persönlicher, etwa kommerzielle Motive des Titelträgers sowie seiner Charaktereigenschaften, nicht ausreichend berücksichtigt. Solche wären beispielsweise: Fleiß; Gewissenhaftigkeit oder -losigkeit; (ideologische) Überzeugungen; Weiterbildungsbereitschaft; (Nicht-)Bereitschaft zur Selbstkritik; Narzissmus; Geltungssucht; Skrupel(-losigkeit); Ehrgeiz; Habgier; Machtbesessenheit. Titelgläubigkeit führt in der Praxis zur Vernachlässigung der notwendigen Überprüfung, ob die wissenschaftlichen Kriterien Objektivität (Unabhängigkeit des Ergebnisses vom Untersucher); Reliabilität (Zuverlässigkeit der Methodik); Verifizierbarkeit (Wahrheitsnachweis) und Validität (Belastbarkeit der Aussagen) vom jeweiligen Titelträger überhaupt eingehalten wurden. Selbst bei Unstimmigkeiten in der Logik oder Widersprüchen zur eigenen Lebenserfahrung misst der Titelgläubige dem nicht genug Bedeutung bei und überprüft den Sachverhalt nicht ausreichend, sondern vertraut dem Titelträger leichtfertig. Die Titelgläubigkeit weiter Bevölkerungsteile fördert Handlungen wie Plagiatierung; Urkundenfälschung; Titelkauf; Vetternwirtschaft oder Hochstapelei. Außerdem bindet sie intellektuelle Ressourcen, weil z.B. Studierende damit beschäftigt sind, Titel (ggf. plagiativ) zu erwerben, anstatt sich volkswirtschaftlich einzubringen.
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