Der Begriff Destinatär stammt aus dem Stiftungsrecht. Hiermit werden die Personen oder Institutionen bezeichnet, die durch den Stiftungszweck begünstigt werden, d.h. diejenigen, die in den Genuss von Stiftungsmitteln kommen. Der Begriff leitet sich ab aus dem Englischen (destination) Ziel oder Zweck.
Der Begriff Destinatär stammt aus dem Stiftungsrecht. Hiermit werden die Personen oder Institutionen bezeichnet, die durch den Stiftungszweck begünstigt werden, d.h. diejenigen, die in den Genuss von Stiftungsmitteln kommen. Der Begriff leitet sich ab aus dem Englischen (destination) Ziel oder Zweck.