Generalsekretär ist eine verbreitete Bezeichnung für eine Führungsposition in einer Organisation. Protokollarisch ist er unterhalb eines Präsidenten oder Vorsitzenden angesiedelt, was allerdings nicht immer den realen Machtverhältnissen entspricht. Vergleichbare Amtsbezeichnungen für diese Funktion sind Hauptgeschäftsführer (v.a. bei Kammern) oder z.T. Generaldirektor (z. B. bei Stiftungen).
Generalsekretär ist eine verbreitete Bezeichnung für eine Führungsposition in einer Organisation. Protokollarisch ist er unterhalb eines Präsidenten oder Vorsitzenden angesiedelt, was allerdings nicht immer den realen Machtverhältnissen entspricht. In der Regel ist der Generalsekretär Leiter der Verwaltung der Organisation und der Dienstvorgesetzte der hauptamtlichen Mitarbeiter. Während der oft ehrenamtliche Vorstand der Organisation wichtige Grundsatzentscheidungen trifft, ist der Generalsekretär zuständig für das Tagesgeschäft. Gebräuchlich ist die Bezeichnung Generalsekretär in Deutschland z. B. bei Parteien und Sportverbänden. Vergleichbare Amtsbezeichnungen für diese Funktion sind Hauptgeschäftsführer (v.a. bei Kammern) oder z.T. Generaldirektor (z. B. bei Stiftungen).