Ein direktes Gesetz dafür gibt es nicht, allerdings fällt es unter Sachbeschädigung und ist per se verboten. Es sei denn, man hat gefragt und der Eigentümer hats erlaubt, oder aber es handelt sich um eine eigens hierfür freigegebene Fläche. Kategorie:Gesetze Kategorie:Beantwortete Fragen
Ein direktes Gesetz dafür gibt es nicht, allerdings fällt es unter Sachbeschädigung und ist per se verboten. Es sei denn, man hat gefragt und der Eigentümer hats erlaubt, oder aber es handelt sich um eine eigens hierfür freigegebene Fläche. Kategorie:Gesetze Kategorie:Beantwortete Fragen