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| - Auch für Dioxin gibt es einen Grenzwert, damit sich niemand zu viel von dem leckeren Zeug einpfeift. Was macht man aber, wenn ein Grenzwert mal überschritten wird? Vor allem, wenn gerade so viel darüber in der Zeitung steht? Man kann es natürlich so machen wie die Firma Harles und Jentzsch: Als ihr schmackhaftes Schmierfett einmal zu viel Dioxin enthielt, haben sie das Zeug einfach so lange mit anderen Fetten gestreckt, bis der Grenzwert wieder stimmte. Kreativ? Nein! Kriminell und abscheulich! Besser macht es da das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES): Dieses Amt sagt, wenn die Schweine eines Landwirts zu stark dioxinverseucht sind, sollen sie einfach so lange weitergemästet werden, bis der Grenzwert wieder stimmt. Dann können die Tiere bedenkenlos verzehrt werden! Kriminell? Nein! Kreativ und pragmatisch! Unsere beamteten Lebensmittelkontrolleure wissen nämlich, auf welcher Seite ihr Brot gebuttert ist. Und unsere Bauern und Bauernvertreter haben es der Presse inzwischen mit dem Holzhammer eingeprügelt: In einem Lebensmittelskandal ist der Landwirt niemals Täter, sondern stets Opfer! Ihn, den Landwirt, gilt es zu entschädigen! Denn seine Verluste sind finanzielle! Der Verbraucher hingegen, der versehentlich stapelweise verseuchte Lebensmittel verzehrt hat, hat nur ein bisschen was an seiner Gesundheit eingebüßt. Also nicht wirklich Schaden genommen. Damit sind die Verhältnisse geradegerückt, und wir können uns freuen, dass es den Schweinen weiter gut geht.
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