Zweirädrige Fahrzeuge mit Motor und bis zu 50 ccm Hubraum gelten als Kleinkrafträder, sie werden häufig "50er" genannt. Diese darf man mit dem Führerschein Klasse M (früher: Klasse 5) oder allen "größeren" Führerscheinen (Zweirad, PKW, LKW) fahren. Kleinkraftäder werden mit Versicherungskennzeichen zugelassen, darum muss man nicht zur Zulassungsstelle und auch nicht zum TÜV. Es fällt keine Kfz-Steuer an. 50er sind sehr preisgünstig in Anschaffung, Unterhalt und Reparaturen. Auf 25 km/h gedrosselte Kleinkrafträder nennt man Mofas.
Zweirädrige Fahrzeuge mit Motor und bis zu 50 ccm Hubraum gelten als Kleinkrafträder, sie werden häufig "50er" genannt. Diese darf man mit dem Führerschein Klasse M (früher: Klasse 5) oder allen "größeren" Führerscheinen (Zweirad, PKW, LKW) fahren. Kleinkraftäder werden mit Versicherungskennzeichen zugelassen, darum muss man nicht zur Zulassungsstelle und auch nicht zum TÜV. Es fällt keine Kfz-Steuer an. 50er sind sehr preisgünstig in Anschaffung, Unterhalt und Reparaturen. Auf 25 km/h gedrosselte Kleinkrafträder nennt man Mofas.