Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es Angehörigen der werktätigen Bevölkerung, sich der Tatsache zu versichern, dass sie immer noch gesetzlich als krank einzustufen sind. Die Diagnose wird dabei erleichtert durch Beitragssätze in Höhe von derzeit 13% bis 26% (letzterer: AOK).
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es Angehörigen der werktätigen Bevölkerung, sich der Tatsache zu versichern, dass sie immer noch gesetzlich als krank einzustufen sind. Die Diagnose wird dabei erleichtert durch Beitragssätze in Höhe von derzeit 13% bis 26% (letzterer: AOK).