Nein, da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland über den 16 Landesverfassungen steht und ein Austritt aus dessen Geltungsbereich nicht vorgesehen ist. Einzig und allein der Freistaat Bayern besitzt das sogenannte "Austrittsrecht" in seiner Landesverfassung. Bayern war übrigens auch das einzige der damaligen deutschen Bundesländern, das 1949 in der betreffenden Abstimmung des späteren Bundesrates über die Annahme des Grundgesetzes mit "Nein" gestimmt und damit dieses abgelehnt hat.
Nein, da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland über den 16 Landesverfassungen steht und ein Austritt aus dessen Geltungsbereich nicht vorgesehen ist. Einzig und allein der Freistaat Bayern besitzt das sogenannte "Austrittsrecht" in seiner Landesverfassung. Bayern war übrigens auch das einzige der damaligen deutschen Bundesländern, das 1949 in der betreffenden Abstimmung des späteren Bundesrates über die Annahme des Grundgesetzes mit "Nein" gestimmt und damit dieses abgelehnt hat. Aber da der betreffende "Austrittsartikel" der Bayrischen Landesverfassung offiziell ad-acta gelegt wurde und nur noch per Tradition in der Landesverfassung steht dürfte ein Austritt Bayerns aus Deutschland inzwischen unmöglich sein. Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Deutschland Kategorie:Deutsche Bundesländer Kategorie:Gesetzeslage