Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Gemengelage bezeichnet man die Zerstreuung einzelner Ackergrundstücke eines Besitzes über die gesamte Feldmark. Die Gemengelage hinderte aufgrund des mit ihr verbundenen Flurzwanges und der Nutzungsberechtigungen einen freieren Aufschwung der Wirtschaft. Sie wurde durch die Agrargesetzgebung Ende des 19. Jhs beseitigt, als durch Flurbereinigung Grundstücke behördlicherseits zusammengelegt wurden.
Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Gemengelage bezeichnet man die Zerstreuung einzelner Ackergrundstücke eines Besitzes über die gesamte Feldmark. Die Gemengelage hinderte aufgrund des mit ihr verbundenen Flurzwanges und der Nutzungsberechtigungen einen freieren Aufschwung der Wirtschaft. Sie wurde durch die Agrargesetzgebung Ende des 19. Jhs beseitigt, als durch Flurbereinigung Grundstücke behördlicherseits zusammengelegt wurden.