Ein Mieter kann verlangen, dass Wohnräume mindestens 20° C warm sind. In Räumen, in denen man sich üblicherweise auskleidet, zB in Bädern, muss es sogar mindestens 22° C warm sein. Darunter ist es zu kalt und es muss geheizt werden, erforderlichenfalls sogar im Sommer. Eine zu kalte Wohnung ist in ihrer Gebrauchstüchtigkeit herabgesetzt und berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Dazu muss der Mangel aber erheblich sein: Entweder erheblich zu kalt oder aber erheblich zu lange (etwas weniger) zu kalt. Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Hauswirtschaft
Ein Mieter kann verlangen, dass Wohnräume mindestens 20° C warm sind. In Räumen, in denen man sich üblicherweise auskleidet, zB in Bädern, muss es sogar mindestens 22° C warm sein. Darunter ist es zu kalt und es muss geheizt werden, erforderlichenfalls sogar im Sommer. Eine zu kalte Wohnung ist in ihrer Gebrauchstüchtigkeit herabgesetzt und berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Dazu muss der Mangel aber erheblich sein: Entweder erheblich zu kalt oder aber erheblich zu lange (etwas weniger) zu kalt. Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Hauswirtschaft