Illegale "Graffiti" fällt gesetzmäßig unter "Sachbeschädigung" und ist verboten. Die Entfernung eines "wilden" oder "illegalen" Graffitits ist mit hohen Kosten verbunden. Wenn das Besprühen mit dem Eigentümer abgesprochen ist (legales Graffiti), dann ist es natürlich nicht unter Strafe gestellt bzw. verboten. Dann fällt es unter "Kunst".
Illegale "Graffiti" fällt gesetzmäßig unter "Sachbeschädigung" und ist verboten. Die Entfernung eines "wilden" oder "illegalen" Graffitits ist mit hohen Kosten verbunden. Wenn das Besprühen mit dem Eigentümer abgesprochen ist (legales Graffiti), dann ist es natürlich nicht unter Strafe gestellt bzw. verboten. Dann fällt es unter "Kunst".