__INDEX__ Kategorie:Encyclopædia:Belege fehlen Der Begriff Aufgabenneuzuordnung wird in der Verwaltungspraxis für die Neuzuordnung von öffentlichen Aufgaben
* innerhalb von Verwaltungsträgern (z. B. innerhalb der Bundesverwaltung oder einer Landesverwaltung),
* zwischen Verwaltungsträgern (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden) und
* zwischen Verwaltungsebenen verwendet.
__INDEX__ Kategorie:Encyclopædia:Belege fehlen Der Begriff Aufgabenneuzuordnung wird in der Verwaltungspraxis für die Neuzuordnung von öffentlichen Aufgaben
* innerhalb von Verwaltungsträgern (z. B. innerhalb der Bundesverwaltung oder einer Landesverwaltung),
* zwischen Verwaltungsträgern (Bund, Länder, Kreise, Gemeinden) und
* zwischen Verwaltungsebenen verwendet. Der Begriff „Aufgabenneuzuordnung“ ist damit weiter als der Begriff Funktionalreform, der nur die Zuordnung von öffentlichen Aufgaben zwischen verschiedenen Verwaltungsträgern und zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen betrifft. Kategorie:Verwaltung Kategorie:Staatliche Organisation