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| - Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Mißheirat bezeichnet man ständerechtliche Nachteile durch Eheschließung. Vor und während des Frühmittelalters waren hauptsächlich Ehen zwischen Freien und Unfreien verboten (siehe: Ehehindernisse) oder bewirkten zumindest, daß der freie Teil seine Freiheit einbüßte (Lex Salica 13, 9; 25, 5, 6). Die Lex Ribuaria kennt dagegen schon Ausnahmen, so daß die Ehegatten verschiedenen Standes sind.
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| - Art Zugehörigkeit Autor Einordnung Organisation Jahr Zeit Quelle Kategorie Als Mißheirat bezeichnet man ständerechtliche Nachteile durch Eheschließung. Vor und während des Frühmittelalters waren hauptsächlich Ehen zwischen Freien und Unfreien verboten (siehe: Ehehindernisse) oder bewirkten zumindest, daß der freie Teil seine Freiheit einbüßte (Lex Salica 13, 9; 25, 5, 6). Die Lex Ribuaria kennt dagegen schon Ausnahmen, so daß die Ehegatten verschiedenen Standes sind.
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