__INDEX__ Formularverträge sind Verträge, die von einem Vertragspartner einseitig vorformuliert werden und für eine Vielzahl von gleichgelagerten Vertragsabschlüssen vorgesehen sind. Als Beispiel können u. a. Muster-Mietverträge oder -Kreditverträge genannt werden. Grundsätzlich enthalten die Formulare auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Daher sind Formularverträge den Inhaltsbeschränkungen der §§ 305 ff. BGB unterworfen, wobei auch der Formularvertrag als solcher schon als AGB gewertet werden kann.
__INDEX__ Formularverträge sind Verträge, die von einem Vertragspartner einseitig vorformuliert werden und für eine Vielzahl von gleichgelagerten Vertragsabschlüssen vorgesehen sind. Als Beispiel können u. a. Muster-Mietverträge oder -Kreditverträge genannt werden. Grundsätzlich enthalten die Formulare auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Daher sind Formularverträge den Inhaltsbeschränkungen der §§ 305 ff. BGB unterworfen, wobei auch der Formularvertrag als solcher schon als AGB gewertet werden kann. Formularverträge werden von Konzernen, Verbänden, Handelskammern etc. für ihre Mitglieder entworfen und zur Verfügung gestellt. Der Verbraucher hat damit keine Verhandlungsmacht, den Formularvertrag zu ändern, sondern kann erst nach Vertragsabschluss Formulierungen gerichtlich überprüfen lassen.