Verkehrszeichen (kurz VZ) sind an der Straße in Form von Schildern aufgestellte oder auf der Fahrbahn markierte Symbole, Schriften oder Linien, die zur Beeinflussung oder Regelung des Straßenverkehrs dienen. Sie sind Teil der Straßenausstattung und werden behördlich angeordnet. Neben den üblichen dauerhaften Verkehrszeichen gibt es auch Wechselverkehrszeichen.
Verkehrszeichen (kurz VZ) sind an der Straße in Form von Schildern aufgestellte oder auf der Fahrbahn markierte Symbole, Schriften oder Linien, die zur Beeinflussung oder Regelung des Straßenverkehrs dienen. Sie sind Teil der Straßenausstattung und werden behördlich angeordnet. Neben den üblichen dauerhaften Verkehrszeichen gibt es auch Wechselverkehrszeichen. Für die Beachtung von Verkehrszeichen ist folgende Regel bindend: Zeichen von Polizeibeamten haben Vorrang vor allen Zeichen und sonstigen Regeln. Lichtzeichenanlagen haben Vorrang vor Verkehrszeichen. Verkehrszeichen haben aber Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregeln. (Merksatz: „Polizist vor Ampel, Ampel vor Schild.“) Die Verkehrsbeschilderung trägt weitgehend leicht verständliche und selbsterklärende Piktogramme, welche den Verkehrsteilnehmer auf eine verkehrsrechtliche Anordnung hinweisen. Zu den Verkehrszeichen gehört auch die wegweisende Beschilderung, welche der Zielfindung und Orientierung der Verkehrsteilnehmer dient.