Nein, da Mietvertrag und Unterbringung rechtlich voneinander unabhängig sind. Jedoch gilt, wenn Angehörige ersten Grades vorhanden sind, haben sie die Kosten für die Unterbringung zu leisten. Sind solche nicht bekannt oder nciht vorhanden, zahlt das zuständige Sozialamt diese Kosten. Bitte beachten: Fehlende Vorlage, daher Verlinkung
Nein, da Mietvertrag und Unterbringung rechtlich voneinander unabhängig sind. Jedoch gilt, wenn Angehörige ersten Grades vorhanden sind, haben sie die Kosten für die Unterbringung zu leisten. Sind solche nicht bekannt oder nciht vorhanden, zahlt das zuständige Sozialamt diese Kosten. Bitte beachten: Fehlende Vorlage, daher Verlinkung