Wir schreiben das Jahr 2008. Die Zigarettenlobby hat genausoviel Macht, wie die Autolobby. Statt des Nichtraucherschutzgesetzes wird die Gasmaskenbenutzungspflicht für Nichtraucher eingeführt. Dies wird in erster Linie mit dem Schutz der Nichtraucher begründet. Trotzdem gibt es ein erhöhtes Bußgeld für Gasmaskennichtbenutzer, wenn dadurch ein Raucher beim Rauchen behindert wird.
Wir schreiben das Jahr 2008. Die Zigarettenlobby hat genausoviel Macht, wie die Autolobby. Statt des Nichtraucherschutzgesetzes wird die Gasmaskenbenutzungspflicht für Nichtraucher eingeführt. Dies wird in erster Linie mit dem Schutz der Nichtraucher begründet. Trotzdem gibt es ein erhöhtes Bußgeld für Gasmaskennichtbenutzer, wenn dadurch ein Raucher beim Rauchen behindert wird. Einwände der Nichtraucher wegen der Unbequemheit, Behinderung und Gesundheitsschädigung durch Gasmasken wird entgegengehalten, kein Staatsbürger hätte das Recht auf besondere Bequemlichkeit. Um Gesundheitsschäden durch den Sauerstoffmangel in der Gasmaske vorzubeugen, wird gerichtlich festgelegt, daß sich Nichtraucher mit Gasmasken nur halb so stark körperlich anstrengen dürfen als Raucher. Gerichtsurteile, die dem Nichtraucher erlauben, bei starker körperlicher Anstrengung die Gasmaske abzunehmen sind eine Ausnahme und werden von den Beamten der Atenschutzpolizei vor Ort nicht anerkannt.