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  • Amtssprache
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  • Die Amtssprachen in der Schweiz sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Sie bilden die Grundlage der vier Landeskulturen und Sprachregionen: Deutschschweiz, Romandie, italienische sowie rätoromanische Schweiz.
  • auch "Bürokratisch" genannt. Dabei wird die normale Sprache der Leute so lange verballhornt, bis sie absolut unverständlich geworden ist. Eine ähnliche Sprachform sind bei Computern die sog. Fehlermeldungen.
  • In einer Form der sogenanten "Deutschen Sprache" (siehe Deutsch), der Amtssprache, wird vielfach durch eine unzusammenhängende Aneinanderreihung von Silben versucht, eine besonders gebildet und intellektuell erscheinende Ausdrucksform zu finden. Dies erfolgt vielfach unter dem altrömischen Motto: "Situs Wila Tinis Ita Bernit" (siehe auch Phonetik). Ein typisches Beispiel ist die völlig einfache und klare gesetzliche Regelung zum "Gutgläubigen Erwerb" in § 931 Abs. 1 BGB (Zitat) oder zur "Vindikationszession" in § 934 BGB: (Zitat)
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  • Die Amtssprachen in der Schweiz sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Sie bilden die Grundlage der vier Landeskulturen und Sprachregionen: Deutschschweiz, Romandie, italienische sowie rätoromanische Schweiz.
  • In einer Form der sogenanten "Deutschen Sprache" (siehe Deutsch), der Amtssprache, wird vielfach durch eine unzusammenhängende Aneinanderreihung von Silben versucht, eine besonders gebildet und intellektuell erscheinende Ausdrucksform zu finden. Dies erfolgt vielfach unter dem altrömischen Motto: "Situs Wila Tinis Ita Bernit" (siehe auch Phonetik). Die Amtssprache ist die amtlich vorgeschriebene Sprache eines Landes, die von den Behörden beim Kontakt mit Bürgern zu verwenden ist. In Deutschland ist dies kraft einer Regelung im Grundgesetz die sogenannte "deutsche Sprache" (siehe Deutsch). Sie wird auch bei Gerichten und in Gesetzen verwendet und zeichnet sich durch äusserst einfache, klare Sprachführung zur Erleichterung der Verständigung aus. Ein typisches Beispiel ist die völlig einfache und klare gesetzliche Regelung zum "Gutgläubigen Erwerb" in § 931 Abs. 1 BGB (Zitat) oder zur "Vindikationszession" in § 934 BGB: (Zitat) Durch diese einfache und klare Sprachführung wird auch Personen mit mangelhafter Sprachkenntnis eine Teilnahme am deutschen Rechtsverkehr ermöglicht. Auch deutsche Politiker bemühen sich - insbesondere im Wahlkampf - leicht und verständnisvoll klare Aussagen zu treffen. Auch hier ein Beispiel der hohen Sprachkunst solcher Personen (z.B. eines bayerischen Ministerpräsidenten):
  • auch "Bürokratisch" genannt. Dabei wird die normale Sprache der Leute so lange verballhornt, bis sie absolut unverständlich geworden ist. Eine ähnliche Sprachform sind bei Computern die sog. Fehlermeldungen.
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