Das kommt darauf an, wie du "Deutscher" definierst. Als Bundeskanzler kann man kandidieren, sobald man volljährig (> 18 Jahre) ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Das trifft also auch auf Menschen zu, die nicht in Deutschland geboren wurden. So ist es problemlos möglich, dass beispielsweise ein gebürtiger Italiener, der die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat, zum Bundeskanzler von Deutschland gewählt werden würde.
Das kommt darauf an, wie du "Deutscher" definierst. Als Bundeskanzler kann man kandidieren, sobald man volljährig (> 18 Jahre) ist und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Das trifft also auch auf Menschen zu, die nicht in Deutschland geboren wurden. So ist es problemlos möglich, dass beispielsweise ein gebürtiger Italiener, der die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hat, zum Bundeskanzler von Deutschland gewählt werden würde.