Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen. Es unterscheidet sich in den deutschsprachigen Ländern.
In allen Versammlungen ist irgendwann einmal ein Tagesordnungspunkt, der gegen die Satzung reflektiert wird. Gemäß Größe des Vereins ist natürlich mehr Würze in solch einer Diskussion. Aus diesem Anlass habe ich das Vereinsrecht aus dem Internet zusammengestellt und es im Rahmen der Diskussionen (die ich in 2008 hatte) studiert. Ich habe dazu zwei Dokumente zum downloaden bereitgestellt (1. Bundes-Justizministerium, 2. Anwaltskanzlei Schuster). die, die handeln dürfen (Organe) und die Voraussetzungen zum Handeln. --pc 09:44, 30. Mär. 2008 (UTC) Paul Centen
Das Vereinsrecht regelt die Gründung und Organisation von Vereinen. Es unterscheidet sich in den deutschsprachigen Ländern.
In allen Versammlungen ist irgendwann einmal ein Tagesordnungspunkt, der gegen die Satzung reflektiert wird. Gemäß Größe des Vereins ist natürlich mehr Würze in solch einer Diskussion. Aus diesem Anlass habe ich das Vereinsrecht aus dem Internet zusammengestellt und es im Rahmen der Diskussionen (die ich in 2008 hatte) studiert. Ich habe dazu zwei Dokumente zum downloaden bereitgestellt (1. Bundes-Justizministerium, 2. Anwaltskanzlei Schuster). Im BGB ist das Vereinsrecht mit den Paragraphen 21 bis 79 beschrieben. Wenn man diese Paragraphen zusammenfasst ist hier im Wesentlichen die Situation eines Vereins im (kaufmännischen) Geschäftsverkehr von und nach Außen beschrieben. Hierzu muss man unterscheiden in die, die handeln dürfen (Organe) und die Voraussetzungen zum Handeln. Hier spielt die Mitgliederversammlung (als oberstes Organ) eine sehr herausragende und bestimmende Rolle und zwar im Sinne der Beauftragung und Legimitation. Dieses ereignet sich jährlich bei den Entgegennahmen des Rechenschaftsberichts der einzelnen Funktionären und Organen, die Entlastung des Vorstandes und die Durchführung der Wahlen. Das Amtsgericht prüft die Geschäftsfähigkeit des Vereins im Sinne kaufmännischer Tätigkeiten. Also nicht den Inhalt des Handelns sondern die Bearbeitung von direkten und indirekten Forderungen/Verbindlichkeiten. Das Wesentliche in einem Verein ist nicht die Vorgabe seitens Vereinsrecht, sondern die Satzung + Ordnungen und wie dieses vereinsintern gelebt wird. Dazu mehr unter Satzung. --pc 09:44, 30. Mär. 2008 (UTC) Paul Centen