abstract
| - → §42 StVO 1. Wegweiser Nummernschilder für
* 80px Bundesstraßen
* 80px Autobahnen
* 80px Knotenpunkte der Autobahnen (Autobahnausfahrten, Autobahnkreuzeund Autobahndreiecke)
* 80px Europastraßen Das Zusatzschild "Nebenstrecke" weist auf einen wegen seines schwächeren Verkehrs empfehlenswerten Umweg hin.
* 100px für bestimmte Verkehrsarten
* 150px zur Autobahn
* 150px zu innerörtlichen Zielen und zu Einrichtungenmit erheblicher Verkehrsbedeutung - Wird aus verkehrlichen Gründen auf private Ziele hingewiesen, so kann die Ausführung des Zeichens mit braunem Grund und weißen Zeichen erfolgen.
* 150px Wegweisertafel - Sie faßt alle Wegweiser einer Kreuzungszufahrt zusammen.3Die Tafel kann auch als Vorwegweiser dienen. Innerorts können Wegweiser auch folgende Formen haben:
* 150px
* 150px
* 150px Straßennamensschilder 2. Vorwegweiser
* 150px
* 150px Es empfiehlt, sich frühzeitig einzuordnen.
* 150px zur Autobahn
* 80px für bestimmte Verkehrsarten 3. Wegweisung auf Autobahnen Die "Ausfahrt" (Zeichen 80px und 100px), ein Autobahnkreuz und ein Autobahndreieck werden angekündigt durch die Ankündigungstafel 150px
* 150px - 150px Es empfiehlt,sich frühzeitig einzuordnen. Die Nummer ist die laufende Nummer der Ausfahrten, Autobahnkreuze und Autobahndreiecke der jeweils benutzten Autobahnen. Ein Autohof in unmittelbarer Nähe einer Autobahnanschlussstelle wird angekündigt durch die Hinweisbeschilderung 100px Der Autohof wird einmal am rechten Fahrbahnrand 500 bis 1000m vor der Ankündigungstafel (Zeichen 150px) angekündigt. 3Auf einem Zusatzschild wird durch grafische Symbole der Leistungsumfang des Autohofs dargestellt.
* den Vorwegweiser 150px
* sowie auf 300m, 200m und 100m durch Baken wie 80px. Auf der 300-m-Bake einer Ausfahrt wird die Nummer der Ausfahrt wiederholt.
* Autobahnkreuze und Autobahndreiecke werden 2000m vorher, Ausfahrten werden 1000m vorher durch Zeichen 150px angekündigt. 6Der Vorwegweiser Zeichen 150px steht bei Autobahnkreuzen und Autobahndreiecken 1000m und 500m, bei Ausfahrten 500m vorher.
* 180px Entfernungstafel - Sie gibt hinter jeder Ausfahrt, Abzweigung und Kreuzung die Entfernung zur jeweiligen Ortsmitte an. 8Ziele, die über eine andere als die gerade befahrene Autobahn zu erreichen sind, werden in der Regel unterhalb des waagerechten Striches angegeben. 4. Umleitungen des Verkehrs bei Straßensperrungen
* 150px Es ist am Beginn der Umleitung und, soweit erforderlich, an den Kreuzungen und Einmündungen im Verlauf der Umleitungsstrecke angebracht.
* 80px Numerierte Umleitung - Die Umleitung kann angekündigt sein durch das Zeichen 100px mit Zusatzschild, wie "400 m" oder "Richtung Stuttgart", sowie durch die Planskizze 150px Müssen nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet werden, so sind diese auf einem Zusatzschild über dem Wegweiser (Zeichen 150px) und über dem Ankündigungszeichen (Zeichen 100px) angegeben, wie "Fahrzeuge über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht". 2Der Vorwegweiser und die Planskizze zeigen dann Verbotszeichen für die betroffenen Verkehrsarten, wie das Zeichen 80px. Das Ende der Umleitung wird mit dem Zeichen 100px angezeigt. 5. Numerierte Bedarfsumleitungen für den Autobahnverkehr
* 80px Bedarfsumleitung - Wer seine Fahrt vorübergehend auf anderen Strecken fortsetzen muß oder will, wird durch dieses Zeichen auf die Autobahn zurückgeleitet.
* 100px Bedarfsumleitungstafel - Kann der umgeleitete Verkehr an der nach Zeichen 80px vorgesehenen Anschlußstelle noch nicht auf die Autobahn zurückgeleitet werden, so wird er durch dieses Zeichen über die nächste Bedarfsumleitungsstrecke weitergeführt.
* 100px Umlenkungs-Pfeil - Streckenempfehlungen auf Autobahnen können durch den Umlenkungs-Pfeil gekennzeichnet werden. 6. Sonstige Verkehrslenkungstafeln
* 80px Schwierige Verkehrsführung - Es kündigt eine mit dem Zeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" (Zeichen 80px bis 80px) verbundene Verkehrsführung an.
* 100px Überleitungstafel - Überleitungen des Verkehrs auf die Fahrbahn oder Fahrstreifen für den Gegenverkehr werden durch solche Tafeln angekündigt. 3Auch die Rückleitung des Verkehrs wird so angekündigt.
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