Eine allgemeinde Benutzungspflicht für Radwege gibt es in Deutschland seit 1997 nicht mehr. Die Benutzungspflicht eines Radweges kann aber unter Umständen angeordnet werden und muss dann mit einem entsprechenden Verkehrszeichen („Gebotsschild“) signalisiert werden. Anders sieht es aus, wenn ein Radweg nicht gekennzeichnet ist oder ein Fußweg zusätzlich für Fahrradfahrer freigegeben ist. Dann hat der Fahrradfahrer die Wahl. Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Fahrrad Kategorie:Verbesserungswürdig Kategorie:Straßenverkehr
Eine allgemeinde Benutzungspflicht für Radwege gibt es in Deutschland seit 1997 nicht mehr. Die Benutzungspflicht eines Radweges kann aber unter Umständen angeordnet werden und muss dann mit einem entsprechenden Verkehrszeichen („Gebotsschild“) signalisiert werden. Anders sieht es aus, wenn ein Radweg nicht gekennzeichnet ist oder ein Fußweg zusätzlich für Fahrradfahrer freigegeben ist. Dann hat der Fahrradfahrer die Wahl. Kategorie:Beantwortete Fragen Kategorie:Fahrrad Kategorie:Verbesserungswürdig Kategorie:Straßenverkehr