Mit Bezirksreform ist meist die Verwaltungsreform 2001 gemeint, bei der eine Reihe ehemaliger Stadtbezirke zu größeren Verwaltungsbezirken fusioniert wurden, und eine zweite Ebene bezirklicher Verwaltung amtlich eingeführt wurde. Die bis 2000 existenten 23 Stadtbezirke waren seit der Bildung von Groß-Berlin 1920 nur wenig verändert worden - nur in Ost-Berlin wurden Neubaugebiete am nordöstlichen Rand in den 1970er und 1980er Jahren als eigene Stadtbezirke ausgegliedert.
Mit Bezirksreform ist meist die Verwaltungsreform 2001 gemeint, bei der eine Reihe ehemaliger Stadtbezirke zu größeren Verwaltungsbezirken fusioniert wurden, und eine zweite Ebene bezirklicher Verwaltung amtlich eingeführt wurde. Die bis 2000 existenten 23 Stadtbezirke waren seit der Bildung von Groß-Berlin 1920 nur wenig verändert worden - nur in Ost-Berlin wurden Neubaugebiete am nordöstlichen Rand in den 1970er und 1980er Jahren als eigene Stadtbezirke ausgegliedert.