Das Deutsche Reinheitsgebot ist das älteste, heute noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt und wurde im Jahr 1516 als Bayerisches Reinheitsgebot aufgestellt. Das Reinheitsgebot besagt dass Bier als solches nur Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe als Zutaten enthalten darf, wobei die Hefe erst in späteren Verfassungen erwähnt wurde, da sie anfangs noch als Nebenprodukt erachtet wurde.
Das Deutsche Reinheitsgebot ist das älteste, heute noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt und wurde im Jahr 1516 als Bayerisches Reinheitsgebot aufgestellt. Das Reinheitsgebot besagt dass Bier als solches nur Gerstenmalz, Hopfen, Wasser und Hefe als Zutaten enthalten darf, wobei die Hefe erst in späteren Verfassungen erwähnt wurde, da sie anfangs noch als Nebenprodukt erachtet wurde. „wir wöllen auch sonderlichen das füran allenthalben in unseren Stetten, Märckthen un auff dem Lannde zu kainem Pier merer Stückh dan allin Gersten, Hopffen un Wasser genomen und gepraucht sölle wern.“ — Aus dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516